Am 1. Mai 2010 wird die rechtsextreme Szene Deutschlands erneut in zahlreichen Städten demonstrieren. Seit dem 13. Februar 2010, der Blockade eines "Trauermarsches" der JLO in Dresden, sind viele Nazi-Gegner durch die gelungene Bockade regelrecht euphorisiert. Endlich scheint eine wirksame Gegenstrategie gefunden. Jedoch: Die Blockaden sind politisch wie rechtlich umstritten. Wir eröffnen daher auf unserer Seite ab heute einen Diskussionsprozess über die richtigen Mittel im "Kampf gegen Rechts". Den Anfang machen zwei Juristen, die - wie könnte es anders sein - zu dieser Frage ganz unterschiedliche Meinungen vertreten.
Das Informationsportal ueber Nazis und die NPD-Fraktionen in den Landtagen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen
"Der Wahlkampf war sehr fair"
Das ist nicht falsch - nur: warum wird hier nachgetreten?
Die Spaltung in Zugezogene und Alteingesessene war nicht der Stil des Herausforderers aus Glindow, Glindow als Wohnort allein reicht wohl schon zur Aussichtslosigkeit einer Kandidatur in "Großes Reich" und dann noch als Zugezogener aus dem Westen! Man muss sich tatsächlich fragen, mit welcher Erwartung Peter Kames mit dieser "fremden" Biografie gegen einen Alteingesessenen anzutreten wagte. Sogar der Generalanzeiger von Werder war sich nicht zu schade, vor der Wahl mit dieser unterschwelligen Art von Ausgrenzung zu spielen.
Nun gut, Kurage hat das alles bisher nicht kommentiert. Im Gegenteil: Auch wenn in der MAZ (siehe unten) der Eindruck erweckt wird, KURAGE hat sich bewusst aus der Bürgermeisterwahl herausgehalten, weder Partei für den einen oder anderen Kandidaten ergriffen. Was hat Bürgermeister Große nur geritten, KURAGE zu Hilfstruppen seines Konkurrenten zu ernennen.
Im Gegenteil, KURAGE war und ist eine treibende Kraft, die Stadt Werder (Havel) als Ort der Vielfalt erscheinen zu lassen. Dieser Anspruch und die damit verbundene Toleranz Andersdenkenden gegenüber darf von allen erwartet werden. Das politische Spielen mit "Zugezogenen" und "Alteingesessenen" ist dabei kontraproduktiv und in Anbetracht latent vorhandener Fremdenfeindlichkeit gewagt.
Da KURAGE jetzt jedoch diese Meldung (s. u.) anonym zugesandt wurde, scheint wohl die Erwartungshaltung vorhanden zu sein, KURAGE solle das nicht unkommentiert stehen lassen. Nur deshalb diese Veröffentlichung.
Die Bürgerinnen und Bürger Werders können das selbst sehr gut beurteilen, denke ich.
gez. Hans-Hartwig Lau Werder (Havel), 05.04.2010
Meine Sicht
Extremismus der Mitte
Martin Kröger zum Ende von Rot-Rot-Grün in Neukölln im ND vom 2.3.2010:
Die Extremismus-Debatte wird derzeit mit viel Elan geführt. Die Kernfrage dabei: Ist links und rechts einfach gleichzusetzen? Was im Kontext um die Legitimität von Blockaden gegen den Nazi-Aufmarsch in Dresden bereits in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, und auch in der aufgeheizten Debatte um linke und rechte Gewalt in der Hauptstadt regelmäßig für starke Emotionen sorgt, hat jetzt ein realpolitisches Opfer gefunden: Die rot-rot-grüne Zählgemeinschaft auf Bezirksebene in Neukölln. Dort im Bezirksparlament haben sich die Koalitionäre in der Frage überworfen, ob man Linksradikale und Nazis in einen Topf werfen kann, um deren Angriffe zu verurteilen. Für SPD und CDU gibt es da keinen Unterschied. Grüne und LINKE differenzieren dagegen sehr wohl. Sie wollen beide Phänomene nicht in einem Atemzug genannt wissen. Die Grundfrage allerdings, Gewalt als politisches Mittel zu verurteilen, verneint keine der beiden Parteien. Dass die SPD jetzt aber wegen des Dissenses, eine gemeinsame Resolution hinzubekommen, gleich die gesamte Zählgemeinschaft über Bord wirft, statt zu versuchen, doch noch einen Kompromiss zu erreichen, kann man getrost ebenfalls als extreme Reaktion bezeichnen. Es ist aber doch ziemlich durchsichtig, dass die Sozialdemokraten ihren größten Konkurrenten um Wählerstimmen, die Grünen, aus dem demokratischen Konsens verbannen, nur weil die Grünen – wie auch die LINKE – den Anspruch hegen, präzise beim Umgang mit links und rechts zu sein. Der Extremismus der Mitte hilft uns bei den Problemen indessen nicht weiter. Denn die Nazis dürften sich ins Fäustchen lachen, wenn sich die Demokraten bereits wegen ein paar Formulierungsfragen untereinander zerlegen.
Linke gleich Rechte gleich Antisemiten gleich Islamisten. Alles unterschiedslos Extremisten, die es zu bekämpfen gilt. So einfach funktioniert die schwarz-gelbe Weltanschaungs-Mathematik im Entwurf des Koalitionsvertrags. Da wird künftig nicht mehr unterschieden zwischen denen, die menschenverachtende neonazistische und antisemitische Ideologien propagieren, und jenen, die dagegen demonstrieren. In der polizeilichen Praxis auf der Straße war das sowieso kaum der Fall.
Über diese »Alles-Extremisten-Gleichung« dürfen sich so in erster Linie die Nazis freuen. Auf einem Silbertablett wird ihnen und allen, die Interesse an der Verharmlosung des Naziproblems haben, Argumentationshilfe dargebracht: Wenn alle gleich gefährlich sind, warum gibt es dann so viele Projekte gegen Rechts? Sind diese überhaupt nötig? Projekten wie der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus würde von der künftigen Regierung so ein Stück weit die Rückendeckung entzogen. Zum anderen ist zu befürchten, dass ihnen künftig weniger Gelder zur Verfügung stehen, wenn es gilt, die Mittel neu zu verteilen.
Fein raus bei dem Extremisten-Konstrukt ist auch die »Mitte der Gesellschaft« – ihr Alltagsrassismus und -antisemitismus, ihre Homophobie usw. sind keine relevanten Größen mehr. Doch diese Einstellungen sind natürlich weiter existent und die schwarz-gelbe Gleichung geht nicht auf. FDP und Union: Setzen, sechs!
Gedenksteinenthüllung in Kemnitz Die Einstimmung auf Krieg nimmt Formen an
Jetzt wollen Werders Bürgermeister Werner Große und die Vize des CDU-Landesverbandes Saskia Funk ihrem „wohltuend handfesten Thema“ Heldengedenken mit der Enthüllung des Gedenksteins für „unsere im Weltkriege 1914-1918 gefallenen Helden“ tatsächlich Taten folgen lassen.
Erst vor wenigen Wochen wurde Verteidigungsminister Jung, der Krieg nicht Krieg nennen mag, von ihnen in Werder herzlich und begeistert begrüßt. Kritische Worte zum Kriegseinsatz deutscher Soldaten hat man dabei nie vernommen.
Ein wohl kalkulierter Schritt zur Militarisierung der Köpfe in Wahlzeiten?
Ortsvorsteher Thiele bleibt der Enthüllung des Heldengedenksteins demonstrativfern. Ich begrüße, dass er sich für dieses makabre Wahlkampfspielchen fünf Tage vor dem Wahltag nicht hergibt. Schon vor Monaten sagte er gegenüber PNN: „Wenn der alte Gedenkstein noch stehen würde, könnte man ihn als historisches Zeugnis ja lassen“. Doch vor acht Jahren sei nach langer Diskussion ein neuer Gedenkstein vor dem Dorfgemeinschaftshaus aufgestellt worden. Die Aufschrift „Den Opfern“ sei zwar allgemein, habe Jugendliche aus dem Dorf aber schon zu nachdenklichen Fragen veranlasst. „Was jetzt passiert, kann dem Ansehen von Kemnitz schweren Schaden zufügen“, fürchtet der Ortsvorsteher.
Die Stadt Werder hat inzwischen den Titel „Ort der Vielfalt“ erhalten, um einen aktiven Beitrag zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu leisten.
(Leitziele ihres Handelns sind dabei:
• das Einstehen für und die Förderung von demokratischen Werten und Toleranz;
• die Förderung von sozialem Engagement;
• das entschlossene Handeln gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus
und damit zusammenhängende Gewalt;
• die Vernetzung und Zusammenarbeit mit den demokratischen Kräften vor Ort;
• die soziale und emotionale Stärkung junger Menschen mit dem Ziel, sie gegen Rechtsextremismus,
Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu wappnen.)
Der „Heldengedenkstein“ in Kemnitz im Geist von Gestern ist dabei kontraproduktiv, zeugt von militärischem Denken in alten Strukturen!
Vielmehr kommt es im Jahre 2009 darauf an, die Köpfe zu öffnen für einen Völker verbindenden Blick über die eigenen Grenzen hinweg, hin zur Gemeinschaft der Völker Europas und darüber hinaus.
Hans-Hartwig Lau
16.07.2009: Linke greifen Rechte an, Rechte schlagen einen Linken fast tot
Neonazi-Parolen, SS-Runen, Hakenkreuze, Todeswünsche wie „Stirb du Jude“ oder „Wir kriegen dich“ bis zu „Kinderschänder“ und „Anscheißer verpiss Dich! Tot KW“ prangten haushoch auf den Wänden und Toren – Zeugen einer nicht mehr nur psychologischen Terror-Kampagne in Töplitz.
Ziel der Menschen verachtenden Schmierereien ist ein Bewohner des Ortes, Betreiber eines Reiterhofs. Die Parolen sind nur ein weiterer Tiefschlag. Seit Monaten haben ihn Neonazis im Visier.
Alarmiert ist auch der Ortsvorsteher Frank Ringel: Er verurteilt, was dort geschieht und will alles in Bewegung setzen, „damit wir nicht abrutschen“. „Es haut nicht hin, wenn sich dort irgendwelche Gruppen zusammenrotten“, so der Ortsvorsteher.
Auf die extremistische Hetzkampagne im Dorf will der Ortsbeirat Töplitz mit einer „Ordnungspartnerschaft“ reagieren, denn öffentliche Sicherheit und Ordnung sind von entscheidender Bedeutung für Freiheit und Recht in einer demokratischen Gesellschaftsordnung. Sie zu gewährleisten ist in erster Linie eine Aufgabe der Polizei. Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind darüber hinaus Aufgaben, die nur in einer gemeinsam getragenen Verantwortung zusammen mit der Politik, den gesellschaftlich relevanten Gruppen und Verbänden, den Städten und Gemeinden und den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern erfolgreich gestaltet werden können. Deshalb will der Ortsbeirat Verbündete aus der Stadtverwaltung Werder, der Polizei, von Vereinen und Verbänden, unter Gewerbetreibenden, aus Beratungsstellen sowie unter den Töplitzern und den Geschädigten selbst gewinnen. Denn Ziel einer Ordnungspartnerschaft ist es, in einer Stadt und Gemeinde die Beteiligten an einen Tisch zu holen und durch dieses gemeinsame Netzwerk der Zuständigen Missständen abzuhelfen.
Es ist möglich, sich in gemeinschaftlicher Verantwortung auch schon unterhalb der Grenze zur Straftat für mehr Schutz und Sicherheit einzusetzen, tatsächlich auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu bauen. Töplitz ist beispielhaft vorbildlich für diesen Gedanken, den die Stadt Werder (Havel) aufgreifen und den eigenen spezifischen Bedingungen anpassen sollte.
Auch KURAGE fordert - wie der Ortsbeirat von Töplitz - alle demokratischen Kräfte unserer Gemeinde, unsere Bürgerinnen und Bürger, die politischen Parteien, die Kirchengemeinschaften, unsere Bildungseinrichtungen und Vereine auf, jeder Form von Extremismus entschieden entgegenzutreten.
Der Schlüssel zur Bekämpfung der Nazis ist, sie und ihre Menschen verachtende rassistische Ideologie gesellschaftlich zu isolieren, ihnen jede Möglichkeit zu nehmen, öffentlich aufzutreten. Dazu braucht es politisch breit angelegte Bündnisse, in denen inhaltliche Unterschiede und Widersprüche akzeptiert werden und gelernt wird, damit umzugehen.
Nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die Menschenwürde geachtet, demokratische Werte vermittelt sowie Vielfalt und Toleranz in Deutschland und auch in Töplitz gelebt werden!
Hans-Hartwig Lau, Werderaner Bündnis KURAGE
Uwe-Karsten Heye schreibt regelmäßig unter der Rubrik "Heyes Woche" für die PNN. Er war Redenschreiber bei Willy Brandt und Regierungssprecher von Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder. Heute lebt Heye mit seiner Familie in Babelsberg und arbeitet dort als Autor und Publizist.
Wegen des Bezuges zur Thematik, die auch KURAGE bewegt, hier ein Hinweis auf seinen Artiklel vom 23. Mai 2009:
„Heldengedenken“ - als „wohltuend handfestes Thema“, wie Saskia Funck, Vize des CDU-Landesverbandes, es nennt – soll in Kemnitz/Werder (Havel) wieder belebt werden: Nach Jahrzehnten soll ein alter Gedenkstein restauriert und an möglichst zentraler Stelle wieder an „unsere im Weltkriege 1914-1918 gefallenen Helden“ erinnern, angereichert durch eine Ergänzung für die Gefallenen des zweiten Weltkrieges.
Ein wichtiger Beitrag zur Findung des eigenen Selbstverständnisses im Jahre 2009?
Ich höre sie schon jubeln – die Nazis, die durch jahrelanges Ringen der Demokraten daran gehindert wurden, zum Beispiel am Waldfriedhof in Halbe ihr rückwärts gewandtes, nationalistisches Heldengedenken durchzuführen. Nun ziehen sie durchs Land auf der Suche nach Ersatzorten. Ja, sie sprechen von „Holocaust“ in Dresden und Lübeck. Warum also nicht auch das Angebot eines Heldengedenkens in Werder?
Nein, im Ernst. Das kann es doch nicht sein. Da ist dem Ortsvorsteher Thiele beizupflichten:
„Wenn der alte Gedenkstein noch stehen würde, könnte man ihn als historisches Zeugnis ja lassen“, so Thiele gegenüber den PNN. Doch vor acht Jahren sei nach langer Diskussion ein neuer Gedenkstein vor dem Dorfgemeinschaftshaus aufgestellt worden. Die Aufschrift „Den Opfern“ sei zwar allgemein, habe Jugendliche aus dem Dorf aber schon zu nachdenklichen Fragen veranlasst. „Was jetzt passiert, kann dem Ansehen von Kemnitz schweren Schaden zufügen“, fürchtet der Ortsvorsteher. (pnn)
Das Werderaner Bündnis KURAGE ist angetreten, um sich für die Unterstützung und Stärkung der Demokratie; für Toleranz im Umgang miteinander, für Kulturaustausch in einem weltoffenen Werder und gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in unserer Stadt einzusetzen und dabei die Arbeit der gewählten Gremien zu unterstützen. Extremistischem Gedankengut, das zu Intoleranz und Gewalt gegen Mitmenschen führt, wird eine klare Absage erteilt.
Die Stadt Werder stellt gerade den Antrag, von der Bundesregierung als „Ort der Vielfalt“ anerkannt zu werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat einstimmig erklärt, „… folgen Sie nicht den falschen Parolen und Versprechen extremer Parteien und Gruppierungen. Geben Sie extremen Parteien keine Plattform für Demokratiemissbrauch, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz…“
Der „Heldengedenkstein“ von Gestern in Kemnitz ist der falsche Weg und zeugt von wenig Kenntnis von der rechtsextremen, nationalistischen Bedrohung in unserem Land. Es ist eine Steilvorlage für den braunen Sumpf. Dies passt nicht mehr zur deutschen Erinnerungskultur, zumal im ganzen Land mit „Stolpersteinen“ der deutschen Opfer der Nazidiktatur gedacht wird.
Vielmehr kommt es im Jahre 2009 darauf an, die Köpfe zu öffnen für einen Völker verbindenden Blick über die eigenen Grenzen hinweg, hin zur Gemeinschaft der Völker Europas und darüber hinaus. KURAGE bietet dazu zum Beispiel das Europafest am 9. Mai in Werder.
Hans-Hartwig Lau, Werderaner Bündnis KURAGE
Eine erste Antwort:
Sehr geehrter Herr Lau,
Ich unterstütze Ihr Engagement gegen den Ungeist Rechtsextremismus ausdrücklich!
Doch mit Unverständnis habe ich ihren undifferenzierten Kommentar auf der Homepage von Kurage zur Kenntnis genommen. Ich kann ihre Schlussfolgerungen in keiner Weise nachvollziehen. Was hat ein Gedenkstein für die Opfer der beiden Weltkriege in Kemnitz mit Rechtextremismus zu tun? Geht es hier nicht darum, Brüdern und Schwestern bzw. Verwandte aus dem Ort in Erinnerung zu behalten, die im Krieg ums Leben kamen oder deren Schicksal immer noch nicht aufgeklärt werden konnte. Sollen sie vergessen oder zu Unpersonen erklärt werden, weil sie zur falschen Zeit lebten?
Wollen Sie sich zum Richter über Recht und Unrecht aufwerfen, ob sie Mitschuld an der Tragödie gehabt haben? Welche Schuld hatte ein Wehrmachtsoldat, der an die Front beordert wurde und hatten die anderen Opfer des Unrechts?
Zwischen dem Waldfriedhof in Halbe und einem Gedenkstein in Kemnitz scheint mit doch auch ein kleiner Unterschied allein aufgrund der Dimension und dem Verlauf des II. WK zu sein. Auch ist mir nicht bekannt, dass Kemnitz durch britische bzw. US-Bomber zerstört worden wäre.
Mir scheint, hier wird etwas verwechselt. Der Respekt vor den Menschen, die im Krieg ums Leben kamen, hat ein würdigen Ort verdient und ein Verstecken unter dem Überbegriff "Opfer" ist aus meiner Sicht feige, weil man nicht den Mut hat, sich mit der Geschichte des Ortes und der Region und vor allem dem Schicksal der Menschen auseinanderzusetzen.
Der "„Heldengedenkstein“ von Gestern in Kemnitz ist der falsche Weg und zeugt von wenig Kenntnis von der rechtsextremen, nationalistischen Bedrohung in unserem Land." Können Sie diesen Satz etwa konkretisieren? Was wollen sie mit dieser Behauptung unterstellen? Haben die Kemnitzer keine Ahnung?
Sollte solch ein Ort als Gelegenheit zur Verherrlichung des Nationalsozialismus missbraucht werden, zeigt sich erst, in wie weit die ansonsten anonyme Bevölkerung die Courage hat, sich dem Rechtsextremismus zu stellen und sich gegen solchen Missbrauch von Erinnerungsorten zu stellen.
Sie trauen das aber offensichtlich den Kemnitzern nicht zu und wollen sie bevormunden, indem sie ihnen einen Denkmal durch überzogene Polemik "madig" machen. Ist das basisdemokratisch?
Zum anderen kann ich mich an Äußerungen von BM Grosse erinnern, dass es hier in Werder keine Rechtsextreme gibt. Wer soll also das Denkmal für solche strafrechtlich relevante Vorgänge nutzen?
Und wenn sie bei Gelegenheit mit dem Fahrrad durch die Dörfer fahren, werde sie manches Denkmal entdecken, das an die Opfer des I. WK erinnert.
Zusammenfassend finde ich ihren Kommentar polemisch und - Entschuldigung - unsachlich. Er widerspricht ihrer Intention Demokratie zu unterstützen und zu stärken, wenn sie mit Unterstellungen und pauschalen weit hergeholten Behauptungen und formelhaft andere Meinungen "runterbügeln".
Wenn sie allen Bedenkenträger („Was jetzt passiert, kann dem Ansehen von Kemnitz schweren Schaden zufügen“) so unbedenklich unterstützen, wird Ihre Initiative kläglich scheitern. Ich habe auch nicht verstanden, dass das angeblich Nachfragen der Jugendlichen nach den Opfern nicht als Gelegenheit genutzt wurde, im überschaubaren Kemnitz eine Veranstaltung mit den Jugendlichen zu dem Thema zu machen.
Sorry, aber Ihr Kommentar hat mich geärgert.
Ich wünsche Ihnen weiterhin Erfolg bei der Auseinandersetzung mit der braunen Pest.
E. D.
weitere Kommentare:
Auf den Punkt Böse Puppe Frank Jansen über die Diskussion um den Wachs-Hitler hier
Gastkommentar von Uwe-Karsten Heye in der "Erziehung und Wissenschat" 2/2008 (GEW):
In Mügeln blies man zur Jagd: Acht Menschen wurden durch die Stadt gehetzt. Sie waren aus Indien zu Gast und hatten den Fehler begangen, an einem Stadtfest teilzunehmen. Wie die Medien berichteten, skandierte die Jagdgesellschaft ausländerfeindliche Parolen. Ein Wunder, dass dabei keines der Opfer zu Tode kam. Fotos zeigen ihre körperlichen Verwundungen, ihre seelischen Blessuren bleiben unsichtbar.
Wir selbst haben es in der Hand, ob die neuen Nazis Zulauf erhalten oder nicht
Aus Halberstadt, wo eine ausgelassene Truppe von Schauspielern nach Verlassen einer Premierenfeier von rechten Schlägertruppen angegriffen wurde, liest man mehr als irritierende Berichte über die Reaktionen der Polizei auf diesen brutalen Überfall. Über beherztes Eingreifen von Bürgern, die sich etwa schützend vor die Opfer stellten, war jedoch weder zu hören noch zu lesen.
Das Verstörende und Beunruhigende an solchen sich wiederholenden gewalttätigen Vorfällen wie in Halberstadt oder Mügeln ist die Erfahrung, dass sich in der Regel niemand den Tätern in den Weg stellt. Gewiss, wer könnte in einer solchen Situation von sich selbst behaupten, beherzten Mutes einzuschreiten? Nein, Heldentum ist nicht zu fordern – und darum geht es auch nicht. Aber die Bereitschaft, zum Handy zu greifen und die Polizei zu rufen, wäre von jeder Bürgerin, jedem Bürger zu erwarten. Doch selbst das geschieht nur in Ausnahmefällen.
Bleibt die Frage, warum wir heute in einer scheinbar gleichgültigen, mitleidlosen Gesellschaft angelangt sind? Vielleicht trägt dazu bei, dass vor allem in ostdeutschen Bundesländern – und nicht nur bei den Bewohnern dort – eine Neigung zu beobachten ist, rechtsextreme Gewalttaten als bedauerliche Einzelfälle zu bagatellisieren. In Sachsen-Anhalt hören wir zum Beispiel von Polizeiführern, die es offenbar zulassen, dass die Kriminalstatistik dort, wo sie Straftaten mit rechtsradikalem Hintergrund aufführt, geschönt wird. Beamte werden sogar aufgefordert, bei „braunen“ Delikten nicht so genau hinzuschauen. Wer auf Änderung hofft, wer hofft, dass Rechtsextreme keinen Zulauf haben und ihre Gewalttätigkeiten geahndet und bestraft werden, erwartet, dass vor allem Polizei und Politik bereit sind, genau hinzusehen. Doch wenn selbst das nicht mehr gewährleistet ist, oder im Gegenteil sogar die Vermutung besteht, dass auch – hoffentlich nur einzelne – Beamte mit Neonazis und derem geistigen Umfeld sympathisieren, dann sind Bürgersinn und Zivilcourage nur schwer zu aktivieren.
Vor allem aber sollten alle Parteien und gesellschaftlichen Gruppen darauf hinwirken, dass die institutionellen Strukturen, die rechtsextremes Denken begünstigen oder erst ermöglichen, überwunden werden. Wir selbst haben es in der Hand, ob die neuen Nazis Zulauf erhalten oder nicht.
Studien in diesem Zusammenhang weisen darauf hin, dass Bildungsferne und frühe Gewalterfahrung in der Familie bei Heranwachsenden mit dazu beitragen können, dass sie für rechtsextreme Agitation empfänglich werden. Elternrecht darf keine Ausrede sein für Nichthandeln des Staates, wenn das Leben oder die Seele der Kinder gefährdet ist. Auch die notorische Personalnot der Jugendämter trägt mit dazu bei, dass Eltern ihre Kinder ungestraft verwahrlosen lassen.
Außerdem: Jedes Jahr verlassen zehn Prozent eines Jahrgangs, das sind 80 000 bis 100 000 Jugendliche, ohne Abschluss die Hauptschule als funktionale Analphabeten. Ein Skandal, mit dem unsere Gesellschaft sich offenbar abfindet. Wann fangen wir damit an, in den Schulen kein Kind mehr zurückzulassen – und es damit zu beschämen? Wann machen wir mit der kulturellen und sozialen Erziehung der Kinder in Kitas und Schulen ernst und finden uns nicht bloß mit der Betroffenheitsrhetorik über rechte Gewalt ab?
Wer an den strukturellen Problemen dieser Gesellschaft vorbeidenkt und handelt und sich nicht an ihre Widersprüche heranwagt, wird am Ende weitere Milliarden Euro in die innere Sicherheit investieren müssen. Ohne Überwindung der strukturellen Gewalt, die die „andere“ Gewalt erst nach sich zieht, ist das rechtsradikale und gewalttätige Potenzial innerhalb unserer Gesellschaft nicht einzudämmen. Zivilgesellschaftliche Courage allein kann dies nicht leisten.
Uwe-Karsten Heye, Chefredakteur des „Vorwärts“ und Gründer der Initiative „Gesicht zeigen“.
Oft ist in den vergangenen Monaten über ein erneutes NPD-Verbotsverfahren debattiert worden. Weniger über den politischen Sinn einer solchen staatlichen Intervention, dafür umso mehr über die Vorgehensweise. Besonders die SPD fordert immer wieder eine erneute Auflage des 2003 gescheiterten Verfahrens. So sammelt das Bundesinnenministerium auf Drängen der Sozialdemokraten nun aus den Bundesländern Informationen über die NPD, damit im Frühjahr 2008 die Erfolgsaussichten für ein Verbot der rechtsextremen Partei fundiert beurteilt werden können. Nur ein Problem wird auch dann bleiben: Was ist mit den V(erbindungs)-Männern des Verfassungsschutzes?
Genau daran war nämlich das letzte Verbotsverfahren gescheitert. So konnte die Rolle der V-Männer in der NPD nicht eindeutig geklärt werden. Während die Antragsteller, also Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, immer wieder betonten, die bezahlten Informanten des Staates würden nicht zur Radikalisierung der Partei beitragen und sich im Hintergrund halten – wurde genau dies von mehreren Richtern am Bundesverfassungsgericht sowie vielen Experten anders eingeschätzt.
Die beiden Duisburger Rechtsextremismus-Experten Martin Dietzsch und Alfred Schobert legten eine Studie über die Tätigkeit der V-Leute vor. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Spitzel der NPD keinen Schaden zugefügt, sondern ihr im Gegenteil sogar genutzt hätten. Als prominente Kronzeugen hierfür führten die Autoren die ehemaligen hochrangigen NPD-Funktionäre Udo Holtmann und Wolfgang Frenz an.
Wer manipuliert wen?
Deren Agieren habe gezeigt, dass die V-Leute nicht als “agents provocateurs” wirken, sondern es sich bei ihnen um Personen handele, die man zu nichts anstiften könne, weil sie ohnehin zu allem bereit seien. Ihre Aktivitäten hätten sich nahtlos mit dem sonstigen Kurs der Partei gedeckt und gerade wegen ihrer antisemitischen und rassistischen Hetze hätten die Agenten über Jahrzehnte das Vertrauen der Partei genossen. Deshalb wäre es auch vollkommen unsinnig, von einer Steuerung der NPD durch den Verfassungsschutz zu reden, heißt es weiter. Man müsse sich umgekehrt fragen, ob nicht der Verfassungsschutz von NPD-Funktionären manipuliert worden sei.
Dafür sprechen auch die hartnäckigen Gerüchte, dass es unter dem ehemaligen NPD-Parteichef Günter Deckert interne Absprachen gegeben haben soll, was dem Verfassungsschutz berichtet werden sollte und was nicht. Das Geld für diese Informationen wurde dann zwischen dem jeweiligen V-Mann und der Partei aufgeteilt, heißt es.
Immer wieder fliegen V-Leute auf
Das ehemalige NPD-Bundesvorstandsmitglied Frenz hatte von Anfang der sechziger Jahre bis 1995 für den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen gearbeitet. Frenz’ Enttarnung im Zuge des NPD-Verbotsverfahrens waren weitere gefolgt. So der oben ebenfalls erwähnte Holtmann, Chef der NPD in NRW. Außerdem das NPD-Mitglied Matthias Meier. Dieser gab in einem Interview an, das Bundesamt für Verfassungsschutz habe ihm “nahe gelegt, für das Amt des stellvertretenden Landesvorsitzenden zu kandidieren”. Zahlreiche weitere Enttarnungen folgten. Dabei wurden äußerst zweifelhafte Vorgänge bekannt: So waren Neonazis aus Brandenburg und Sachsen maßgeblich an der Produktion von besonders radikalen rechtsextremen Tonträgern beteiligt – und Informanten des Verfassungsschutzes. Zuletzt flog erneut ein V-Mann des Verfassungsschutzes NRW auf. Dieser war in der internationalen Neonazi-Szene als Konzertveranstalter aktiv und in kriminelle Machenschaften verwickelt. Ein erneutes Desaster für den Verfassungsschutz.
Berlins Innensenator Erhard Körting ist ein lautstarker Befürworter des NPD-Verbots – und sieht den Einsatz von V-Leuten äußerst kritisch. Körting meint, der Staat könne auf die Spitzel verzichten, die aggressiv-kämpferische Verfassungsfeindlichkeit der NPD – Voraussetzung für ein Verbot - lasse sich auch durch öffentlich zugängliche Informationen belegen. Außerdem betont er in Bezug auf das Debakel beim ersten Verbotsverfahren immer wieder: “Sollte es Bundesländer geben, die ihre V-Leute nicht aus den Führungsgremien der NPD abgezogen haben, wäre das nicht verfassungsgemäß. Man kann nicht einerseits eine verfassungswidrige Partei beobachten und gleichzeitig über V-Leute an maßgeblicher Stelle Einfluss auf sie nehmen.”
“Je weiter oben der V-Mann, desto wertvoller die Informationen”
Dennoch setzt die Bundesregierung weiter auf die V-Männer – auch auf Führungsebene, wie mehrere Äußerungen nahe legen. In einer Stellungnahme heißt es beispielsweise: “Die Bundesregierung zieht einen Abzug von V-Leuten aus der NPD aus sicherheitspolitischen Erwägungen nicht in Betracht.” V-Leute seien unverzichtbar, um verfassungswidrige Bestrebungen der NPD festzustellen, heißt es. Dies gelte auch, wenn deren leitende Funktion “unmittelbar vor und während eines Parteiverbotsverfahrens ausdrücklich als unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren angesehen worden ist”, wie in einem Urteil der Bundesverfassungsgerichts von 2003 festgestellt worden sei.
Auch Heinz Fromm, Chef des Bundesverfassungsschutzes, vertritt diese Ansicht, auch er räumt indirekt ein, dass es weiterhin V-Leute in den Führungsetagen gibt: “In der Realität ist es doch ganz einfach. Je weiter oben Informanten oder V-Leute in der Hierarchie einer extremistischen Organisation sitzen, desto interessanter und wertvoller sind die Informationen, die sie liefern können.”
Keine relevanten Erkenntnisse?
Die SPD ist in der Frage der V-Männer tief gespalten. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz argumentiert so: Zwischen dem Verzicht auf V-Leute in der NPD-Spitze und einer effektiven Überwachung bestehe kein Widerspruch. Entscheidend sei, dass der Verfassungsschutz zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Bundesverfassungsgericht seine Top-Informanten abgezogen habe und auf “alternative Quellen” unterhalb der Parteispitze zurückgreifen könne, so Wiefelspütz. Andere SPD-Politiker folgen hingegen der Meinung von Berlins Innensenator Körting und halten die Spitzel schlicht für überflüssig.
Die Linkspartei sieht noch ganz andere Probleme bei der Zusammenarbeit mit den V-Leuten, mehrmals forderte sie daher bereits das sofortige Ende der Kooperation: “Durch die Arbeit von V-Leuten in den Reihen der NPD konnten bis heute keine relevanten Erkenntnisse über diese Partei präsentiert werden, die nicht auch anders erlangt werden könnten.” In vielen Fällen seien es zudem nicht die Verfassungsschützer, die frühzeitige und intime Kenntnis der NPD-Aktivitäten hätten und bekannt machten, sondern engagierte Gruppen und Initiativen in den Regionen.
Unabhängige Beobachtungsstelle gefordert
Daher fordern Linkspartei sowie zahlreiche Experten die Gründung einer unabhängigen Beobachtungsstelle für Rechtsextremismus. Vorteil: Hier könnten unter Beteiligung von Initiativen und gesellschaftlichen Gruppen auf demokratische Weise auch Gegenstrategien entwickelt werden. Weiterhin wären alle gesammelten Informationen auch wirklich verwertbar. Dies ist zurzeit nicht der Fall: Regelmäßig verweist die Bundesregierung im Parlament in Antworten zum Thema Rechtsextremismus darauf hin, dass viele Angaben nicht spezifiziert werden könnten, da sonst Rückschlüsse auf den Kenntnisstand des Staates – also auch auf dessen Informanten - möglich wären.
Radikalisierung schützt die NPD vor Verbot
Unabhängig von der dringend zu führenden Diskussion, ob ein NPD-Verbot überhaupt politisch sinnvoll ist: Zurzeit schützt sich die rechtsextreme Partei durch ihre Radikalität gegen ein Verbot. Denn Union und Teile der SPD sowie der Verfassungsschutz argumentieren, die NPD sei so gefährlich, dass die V-Leute nicht abgezogen werden könnten. Dadurch wird – als Konsequenz aus dem Desaster im Jahr 2003 - ein erneutes Verbotsverfahren aber unmöglich gemacht. Eine äußerst paradoxe Situation, die die Strategie der NPD, sich für Neonazis zu öffnen, noch honoriert.
Die Deutsche Volksunion (DVU) sitzt bereits seit 1999 in Fraktionsstärke im Brandenburger Landtag. Während sie damals 5,3 % der Stimmen erhielt und 5 Abgeordnete stellte, erreichte sie bei den Landtagswahlen 2004 sogar 6,1 % der Stimmen und ist seit dem mit 6 Abgeordneten im Landtag Brandenburg vertreten. Dieses Wahlergebnis konnte die DVU u.a. erzielen, weil sie auf dem Höhepunkt der Hartz - Reformen an die berechtigten sozialen Ängste der Menschen anknüpfte und ihre Wahlstrategie auf Protestwähler, insbesondere unter der jungen Generation, ausrichtete. Dabei orientierte sie weniger auf eine Präsenz ihrer Kandidaten in der Öffentlichkeit, sondern auf eine Plakatschlacht, die von Gerhard Frey, dem Vorsitzender der DVU von der Münchener Parteizentrale aus finanziert wurde. Nach Schätzungen gab die DVU in den Wahlkämpfen 1999/2004 für Wahlwerbung genau so viel Geld aus, wie die demokratischen Parteien CDU, SPD und DIE LINKE zusammen. Ihre platten Losungen waren u.a. „Noch mehr Ausländer rein? Nein!“; „Schnauze voll?“; „Sauerei Hartz IV – Wehrt euch!“ oder „Diesmal Protest wählen!“. Der Wahlerfolg basiert aber auch auf dem „Deutschlandpakt“ den die DVU und die NPD abgeschlossen haben, um eine Konkurrenz der rechtsextremen Parteien auszuschließen. So trat die NPD in Brandenburg zu den Landtagswahlen nicht an, nominierte aber den Vorsitzenden der DVU Brandenburg Sigmar-Peter Schuldt als Spitzenkandidaten der NPD zur Bundestagswahl 2005.
Bekenntnis zum Grundgesetz das nichts Wert ist!
Mit ihrem lediglich 6 Seiten langen Programm kommt die DVU als Biedermann daher. Sie bekennt sich zwar zum Grundgesetz und zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, aber bereits bei der Formulierung konkreter Ziele kommt ihr Nationalismus, ihre Deutschtümelei, ihre Europa- und Ausländerfeindlichkeit, die Verharmlosung der Nazidiktatur und die Nichtanerkennung der Oder-Neiße- Grenze als Ostgrenze Deutschlands zum Ausdruck. In der Ausländerpolitik fordert die DVU z.B. zur Wahrung der deutschen Identität die Begrenzung des Ausländeranteils, Stopp dem zunehmenden Ausländerzustrom, Beschleunigung der Asylverfahren und die Ausweisung von kriminellen Ausländern. Damit verstößt sie in eklatanter Weise u.a. gegen die ersten drei Artikel des Grundgesetzes. Sie regeln die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, Persönliche Freiheitsrechte für Jedermann (und nicht nur für Deutsche) und die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Zu letzterem gehört auch, das niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt werden darf. Gerade auf die Benachteiligung wegen einer politischen Anschauung beruft sich auch gern die DVU. Dabei verkennt sie regelmäßig, dass die freie Entfaltung der Persönlichkeit ihre Grenzen in der verfassungsmäßigen Ordnung hat. Diese verfassungsmäßige Ordnung stellt sie jedoch immer wieder in Frage. In schöner Regelmäßigkeit stellt die DVU im Brandenburger Landtag z.B. Anträge zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, konkret zur Kürzung der Diäten. Das ist natürlich ein sehr öffentlichkeitswirksames Thema, weil es die Gemüter bewegt. Allerdings immer nur dann, wenn Diäten erhöht werden. Werden sie einmal gesenkt, wenn auch geringfügig, wie im Jahr 2006, nimmt keiner davon Notiz. Im Oktober 2007 gerierten sich die Abgeordneten der DVU im Landtag erneut als die waren Volksvertreter. Den Abgeordneten der demokratischen Parteien sprachen sie diese Eigenschaft ab und beschimpften sie als „Parteienvertreter“. Bei aller Brisanz des Themas darf nicht vergessen werden, dass das Bundesverfassungsgericht Regeln zur Festlegung der Abgeordnetendiäten getroffen hat und Artikel 21 des Grundgesetzes die Rolle der Parteien in der freiheitlich demokratischen Grundordnung regelt. Das interessiert aber die DVU nicht. Geht es aber um eigene Pfründe, dann hat die DVU keine Gewissensbisse bis an die Grenze des rechtlich Möglichen zu gehen. So ist z.B. die Ehefrau des Abgeordneten Norbert Schulz, als Mitarbeiterin der Fraktionsvorsitzenden Liane Hesselbarth beschäftigt. Und ihre Diäten kassieren die Abgeordneten auch. Dabei habe ich noch nichts davon gehört, dass die Erhöhungen für einen sozialen Zweck gespendet werden, wie das die Abgeordneten der LINKEN tun.
Möglichkeiten des Grundgesetzes nutzen um es schließlich abzuschaffen!
Entlarvend für die wahren Bestrebungen der DVU ist ihr Antrag zu einer „Bundesratsinitiative zur Gewährleistung des Rechts auf Meinungs-, Information- und Forschungsfreiheit“ vom September 2006. Auf den ersten Blick hört sich dieser Antrag sehr progressiv an. In Wirklichkeit geht es aber um die Streichung der Absätze 3, 4, und 5 des § 130 Strafgesetzbuch. Einen ähnliche Antrag stellte übrigens auch die NPD ein Jahr später in den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Das zeigt, dass beide Parteien in der gleichen Richtung zusammenarbeiten. Der § 130 ist der DVU und der NPD ein besonderer Dorn im Auge geht es doch hier um die Bestrafung von Volksverhetzung. Danach kann u.a. bestraft werden, wer: · zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, entsprechende Schriften verbreitet oder herstellt, · wer den Völkermord der Nationalsozialisten öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost; · öffentlich oder in einer Versammlung in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. Nach dem Landesvorsitzenden des DVU Schuldt, sei des § 130 unvereinbar mit dem Artikel 5 des Grundgesetzes zur Meinungsfreiheit, wobei er sich auch auf verschiedene Rechtsgelehrte im In-und Ausland beruft. In der parlamentarischen Auseinandersetzung bemühte der SPD-Abgeordnete Christoph Schulze u.a. die Fabel von Fuchs und Igel und hielt der DVU vor, dass sie dem wehrhaften Rechtsstaat, der die freiheitlich demokratische Grundordnung verteidige, den Stachel ziehen wolle. Stefan Sarrach von den Linken verwies auf die Entstehungsgeschichte des Paragrafen. Er war 1994 die Reaktion auf antisemitische und nazistische Vorfälle und diene der Bekämpfung rechtsextremistischer und ausländerfeindlicher Propaganda. § 130 sei als allgemeines Gesetz im Sinne des Artikels 5 Absatz 2 Grundgesetz eine verfassungsrechtlich zulässige Schranke der nicht unbeschränkt gewährleisteten Meinungsfreiheit. Der Antrag diene gar nicht der Meinungsfreiheit, weil Faschismus keine Meinung sei sondern ein Verbrechen. Während wir es hier mit dem Versuch einer Abschaffung von Straftatbeständen zu tun haben, tritt die DVU ansonsten häufig mit Anträgen zur Verschärfung von Strafrechtstatbeständen auf. So bemüht sie sich z.B. über Anträge, Große Anfragen und zahlreich Kleine Anfragen das Thema schärfere Bestrafung von Graffity-Spreyern auf die Tagesordnung zu setzten oder sie verlangt die Verschärfung des Strafrahmens bei Unterschlagung (§246 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) um Wirtschaftskriminalität besser zu bekämpfen. Selbstverständlich hat sie auch per Antrag die Landesregierung aufgefordert der Schaffung eines Bleiberechts für abgelehnte Asylbewerber und geduldete Ausländer im Deutschen Bundesrat nicht zu zustimmen.
Immer wieder Glorifizierung der Wehrmacht und der NSDAP!
Ganz anders reagiert die DVU allerdings, wenn die Landesregierung ihre neue Gesetzgebungskompetenz nutzt und das Versammlungsgesetz ändert um die Opfer auf dem größten deutschen Soldatenfriedhof, dem Waldfriedhof in Halbe, vor Missbrauch durch Rechtsextremisten zu schützen. So geschehen mit dem Gesetz zur Ersetzung des § 16 des Versammlungsgesetzes im September 2006. Ziel dieses Gesetzes ist es an Grabstätten Aufzüge zu verbieten, die den Nationalsozialismus verherrlichen. Damit soll die Menschenwürde der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gegen einen verleumderischen und heroisierenden Missbrauch geschützt werden. Besonders geht es um den Soldatenfriedhof in Halbe, der für die Neonazis, geht es nach ihrem Willen, zum neuen Wallfahrtsort werden soll, da sie am Grab von Rudolf Hess in Wunsiedel nicht mehr aufmarschieren dürfen. Alle Demokraten waren sich in der Debatte einig, dass dieses Verbot nur ein juristisches Mittel ist, um sich mit dem zunehmenden Rechtsextremismus auseinander zu setzen. Darüber hinaus und vielmehr komme es darauf an, diese politische Auseinandersetzung im Alltag und an jedem Ort zu führen um eine schleichende Gewöhnung an das freche Auftreten der Neonazis nicht zuzulassen. Der Redner der DVU Schuldt versuchte aber die Bühne des Parlaments zu missbrauchen und die in Halbe begrabenen Soldaten zu heroisieren. Er warf Innenminister Schönbohm (CDU) dabei eine Anbiederung an den linken Zeitgeist vor und sprach von „ehrenhaften“ und „vorbildlichen“ Leistungen der deutschen Soldaten. Sein Vater sei Überlebender des „legendären“ Schlachtschiffes „Bismarck“ und habe ihm gesagt, dass er nicht für Hitler oder den Nationalsozialismus sondern für unser Vaterland, für Deutschland gekämpft habe. Während der Rede verließen ein Teil der Abgeordnete der Linkspartei und der SPD den Saal um ihren Protest zu zeigen. Für die im Plenarsaal verbliebenen Abgeordneten stellte der parlamentarische Geschäftsführer der Linkspartei Heinz Vietze einen Geschäftsordnungsantrag, damit der Redner zur Sache rede und die Anwesenden sowie die Geschichte nicht weiter verhöhne. Der Soldatenfriedhof in Halbe, wo ca. 23.000 Opfer aber auch Täter der letzten Kesselschlacht des 2. Weltkrieges begraben sind, ist für Demokraten ein Symbol für das völkerrechtlich verurteilte verbrecherische System des Nationalsozialismus.
Ständige Auseinandersetzung im Alltag ist nötig!
Landtagspräsident Gunter Fritsch wandte sich nach der Debatte an die Gäste im Landtag: „Sie haben hier gerade einen Vorgang erlebt, wie wir ihn uns auch in der Gesellschaft wünschen. Es wäre natürlich leicht gewesen, dem Redner das Mikrofon abzuschalten. Aber wichtiger ist, dass die Meinungsbildung innerhalb des Parlaments, die Artikulation von Landesregierung und allen Abgeordneten hier deutlich macht, wo die Mehrheit steht. Das wünsche ich mir auch in der Gesellschaft Brandenburgs, das wünsche ich mir an jeder Schule. Nicht den Mund halten und wegschauen, wenn so etwas passiert, sondern klar und in großer Mehrheit Stellung beziehen!“ Wie nötig das ist, zeigte die Debatte im Landtag zum Nichtrauchendenschutzgesetz im Oktober 2007. Bezug nehmend auf das Lob Eva Herrmanns für die nationalsozialistische Familienpolitik meinte die DVU-Abgeordnete Birgit Fechner, die NSDAP hätte auch ein hohes Maß an Gesundheitsbewusstsein besessen. Ministerin Ziegler solle als Anregung aufnehmen, dass bereits 1939 eine Reichsstelle gegen Alkohol- und Tabakgefahren gegründet wurde. Das ist eine Verleugnung der praktizierten „NS-Rassenhygiene“ und nicht zu rechtfertigen. Neben einem Ordnungsruf der Landtagspräsidentin brachten diese Äußerungen der DVU eine strafrechtliche Prüfung ein.
Ein Beispiel ihrer Europa- und Ausländerfeindlichkeit sowie die Nichtanerkennung der Oder-Neiße-Grenze als Ostgrenze Deutschlands lieferte die DVU in der Aktuellen Stunde der Landtagssitzung am 06. Juni 2007. Auf ihren Antrag hin lautete das Thema: “ Das Verhältnis zwischen Brandenburg und der Republik Polen in historischer, politischer, ökonomischer und sozialer Sicht vor dem Hintergrund der von Ministerpräsident Platzeck geplanten Oder-Partnerschaft“. Das gegenwärtig etwas angespannte deutsch-polnische Verhältnis nutzend, hielt der Abgeordnete Nonninger eine völlig ahistorische Rede und ignorierte die spätestens seit dem Zwei-Puls-Vier-Abkommen vom 12. September 1990 anerkannte Westgrenze Polens. Er verhöhnte den Ministerpräsidenten mit der Frage ob er immer noch Ministerpräsident von Polen sei, oder inzwischen Ministerpräsident von Brandenburg. Die vom Ministerpräsidenten ins Auge gefassten Regionen einer Partnerschaft gehörten zur Zeit zu Polen, es handele sich um seit 1000 Jahren urdeutsches Land. 12 Millionen Deutsche seien völkerrechtswidrig vertrieben worden und es handle sich um den größten Raubzug an deutschem Vermögen. Die Deutschen sollten sich nicht ständig in einer Bringschuld gegenüber Polen suhlen.
Demokraten halten zusammen!
Wie bei DVU-Anträgen meist üblich, verzichtete die Landeregierung auf ihr Rederecht. Von den demokratischen Parteien äußern sich meist nur ein oder zwei Redner. Dieses mal sprachen Barbara Riechstein für die CDU und Gerlinde Stobrawa für DIE LINKE. Wenn sonst CDU und DIE LINKE keine politischen Gemeinsamkeiten haben, so sind sie sich doch häufig bei der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus einig, wenn auch die CDU immer wieder versucht Rechtsextremismus und Linksextremismus in einen Topf zu werfen. Barbara Riechstein bekannte öffentlich, dass sie sich schäme, dass eine solche Rede von einem deutschern Parlament ausginge. Sie bekannte sich zur Europäischen Union und zur Partnerschaft mit Polen, das mit 15 % Exportanteil größter Handelspartner Brandenburgs sei und verwies auf die 60 Jahre Frieden in der Gemeinschaft. Gerlinde Stobrawa verurteilte die Geschichtsfälschung der DVU, die bewusst die Hauptbelastung der zwischenstaatlichen Beziehungen ausklammere. Zur Historie deutsch-polnischer Beziehungen gehöre nicht nur die Mitwirkung Preußens an den polnischen Teilungen, die letztlich Polen für 120 Jahre von der Landkarte tilgten. Die gravierendste Belastung deutsch-polnischer Beziehungen sei dass, was Deutschland Millionen Polen, Juden, Roma, Kaschuben und anderen polnischen Staatsbürgern nach dem 1. September 1939 angetan habe. Leider gelingt die Auseinandersetzung mit der DVU und ihre Entlarvung nicht immer so substanziell und eindeutig, denn nicht immer zeigt die DVU offen ihr Gesicht und ihre wahre Gesinnung.
Aktionismus behindert Parlamentsarbeit!
Durch eine Vielzahl von Anträgen mit einer breiten, aber oberflächlich behandelten Themenpalette, entwickelt sie einen starken Aktionismus, der die parlamentarische Arbeit der demokratischen Parteien nicht wenig blockiert. So hat sie bis Juni 2007 12 Gesetzentwürfe, 4 Aktuelle Stunden, 162 Mündliche Anfragen, 1 Dringliche Anfrage, 282 Kleine Anfragen, 67 Anträge, 121 Änderungsanträge, 12 Wahlvorschläge und 1 Entschließungsantrag eingebracht sowie 557 Redebeiträge gehalten. Auffallend häufig beziehen sich die Themen auf den Tierschutz. Darüber hinaus geht es aber auch um solche Themen wie: die Einführung eines Mindestlohnes, um Arbeitsmarktpolitik, Ablehnung der Unternehmenssteuerreform, die Abschaffung staatlicher Parteienfinanzierung, die Aufhebung des Staatshaftungsgesetzes der DDR etc.. Zum Glück wird das in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Das liegt am einheitlichen Vorgehen der demokratischen Parlamentsfraktionen, die alles zu vermeiden suchen, was der DVU ungerechtfertigte Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit verschafft. So sind sich SPD, CDU und DIE LINK einig, dass Anträge der DVU nicht zur Auseinandersetzung mit der Regierungspolitik genutzt und abgelehnt werden. Dadurch spielt die DVU kaum eine Rolle in den Medien, die ihr auch überwiegend keinen Raum für ihre verfassungsfeindliche Politik einräumen. Darüber hinaus ist die DVU vor Ort kaum verankert und nicht in der Lage kontinuierlich Basisarbeit zu leisten. Hier unterscheidet sie sich wesentlich von der NPD, die momentan alles unternimmt um vor Ort ihre Organisationsstrukturen auszubauen und so über Erfolge bei den Kommunalwahlen 2008 den Grundstein für den Einzug in den Landtag Brandenburg 2009 zu legen. Das gilt es zu verhindern!
Warum die NPD verboten werden muss
von Ehrhart Körting, Innensenator von Berlin 28.08.2007 - 15.30 Uhr
Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei. Keine Frage, dass man sie gesellschaftlich und politisch bekämpfen muss. Glaubhaft aber bleibt die deutsche Demokratie nur dann, wenn sie in der Auseinandersetzung mit ihren Feinden auch die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpft - und die Partei endlich verbietet.
Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, verfassungswidrig.
In etlichen Kommentaren zu einem möglichen NPD-Verbotsverfahren wird deutlich, dass es den Kommentatoren nicht nur um formale Fragen und Schwierigkeiten bei einem solchen Verfahren geht, sondern dass die Kommentatoren im Grunde das Instrument des Parteienverbots insgesamt ablehnen. Hierzu gehört auch die jüngste Äußerung des Bundesinnenministers, der offensichtlich alle Parteiverbotsverfahren als „Dummheit“ betrachtet.
Wer einen solchen Ansatz hat und damit im Grunde für die Abschaffung des Artikels 21 Absatz 2 GG plädiert, mit dem muss man erst einmal diskutieren, ob das, was wir im Grundgesetz an wehrhafter Demokratie haben, entbehrlich ist. Ich folge schlichtweg der geschichtlichen Erfahrung der Weimarer Republik und ihres Untergangs, die zu Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes geführt hat. Für mich dieser Absatz nicht nur geltendes, sondern auch vernünftiges Verfassungsrecht, und ich bin gegen die Abschaffung dieser Vorschrift, auch gegen die de facto Abschaffung durch Nichtanwendung.
Verfassungswidrige Partei im Sinn des Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes
Die NPD ist eine Partei, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigt und abschaffen will. Alle Verfassungsschutzbehörden der Bundesrepublik Deutschland, auch das Bundesamt für Verfassungsschutz, gehen davon aus, dass die NPD eine verfassungswidrige Partei im Sinne des Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist.
Dann stellt sich nur noch die Frage, ob man neben dem natürlich vorrangigen politischen Kampf gegen Rechtsextremismus, neben Aufklärung an Schulen und an Bildungseinrichtungen, neben der Unterstützung von Bürgerinitiativen und Zivilgesellschaft auch noch das Instrumentarium des Parteienverbots einsetzt. Ein Parteienverbot führt natürlich nicht dazu, dass ich die Köpfe der Menschen verändere. Insofern ist ein Parteiverbot der NPD kein Allheilmittel.
Aber es kann ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen rechtsextremistische Strömungen in unserem Lande sein, weil das Verbot der NPD ihr den scheinbar legalen Mantel einer sich wie andere Parteien auch in unserem demokratischen Rechtsstaat bewegenden Partei wegreißt. Der Sumpf wird durch eine Zerschlagung der Organisation ein bisschen ausgetrocknet. Die rechtsextremistischen Werbemöglichkeiten werden beeinträchtigt. Für mich ist es auf Dauer auch unerträglich, dass die gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Arbeit der NPD im Ergebnis, solange die Partei nicht verboten ist, auch noch zu rund zwei Dritteln vom Staat und von den Steuerzahlern bezahlt wird.
Die NPD trägt ihre verfassungsfeindlichen Ziele offen zur Schau
Diejenigen, die sich gegen ein Verbotsverfahren aussprechen, berufen sich darauf, dass in der NPD sogenannte V-Leute des Verfassungsschutzes gibt, also NPD-Anhänger, die zugleich Geld mit Informationen verdienen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz derartiger V-Leute im Hinblick auf ein mögliches Verbotsverfahren sehr problematisiert. Die Frage ist, ob wir solche V-Leute überhaupt brauchen. Das wird von etlichen politischen Instanzen vorgetragen und insbesondere auch von Verfassungsschützern behauptet. Ich würde das verstehen, wenn die NPD in völlig konspirativer Art und Weise tätig wäre, so dass man ihre Gefährlichkeit nur mit V-Leuten aufdecken könnte. Das ist aber schon seit etlicher Zeit nicht mehr der Fall. Die NPD trägt ihre verfassungsfeindlichen Ziele, wie durch unzählige öffentliche Äußerungen belegbar ist, ganz offen zur Schau. Ich brauche keine Menschen, die in Hinterzimmern zuhören, um zu erkennen, wie die NPD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung untergraben will.
Für die Beurteilung der Verfassungswidrigkeit der NPD und auch für den politischen Kampf gegen die NPD und gegen Rechtsextremisten sind diese internen Informationen nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Man muss sich also entscheiden, ob einen diese internen Informationen wichtig sind, weil es immer etwas Geheimnisvolles hat, wenn man interne Informationen hat, oder ob man alles daran setzen will, eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Insofern spricht für mich alles für ein NPD-Verbotsverfahren.